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Energieausweise - nach Bedarf und Verbrauch

Seit dem 1. Mai 2014 müssen Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie spätestens bei der 1’sten Besichtigung einen Energieausweis dem Interessenten vorlegen.

Man sollte mit dieser Vorschrift nicht spaßen, denn die Nicht-Beachtung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Auch die Verwaltungen in Bad Oeynhausen, Bielefeld, Detmold, Herford, Höxter, Minden, Paderborn und Salzkotten achten vermehrt auf diese Angaben in Immobilienanzeigen.

Darum helfe ich Ihnen gerne, als Energieberater den für Ihre Immobilie richtigen Energieausweis auszustellen.

Es gibt hierbei zwei unterschiedliche Arten:

  • Energieverbrauchsausweis
  • Energiebedarfsausweis

Welcher Ausweis für wen?

An sich ist es ganz einfach herauszufinden, welcher Energieausweis erstellt werden muss:

a) Bei einem Neubau nach Fertigstellung: immer ein Energiebedarfsausweis

b) Wenn für das Gebäude der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und das Gebäude 1,2,3 oder 4 Wohnungen besitzt: der Energiebedarfsausweis. Ausnahme: Das Gebäude entspricht trotz des hohen Alters der Wärmeschutzverordnung von 1977. Ob das so ist, finde ich schnell für Sie heraus.

c) Wenn der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde: Sie haben die Wahlfreiheit zwischen einem Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis.

d) Bei Gebäuden mit 5 oder mehr Wohnungen: Egal welches Baujahr, Sie haben immer die Wahlfreiheit zwischen Energieverbrauchsausweis oder Energiebedarfsausweis

Was ist denn genau der Unterschied zwischen einem Energieverbrauchsausweis und einem Energiebedarfsausweis?

  1. Der Energieverbrauchsausweis gibt eine Auskunft über das Nutzerverhalten. Er gibt nicht unbedingt die Qualität des Gebäudes wieder, denn sparsames oder verschwenderisches Umgehen mit der Heizenergie hat großen Einfluss aus das Endergebnis, also auf die Energieeffizienzklasse im Energieausweis. Jedoch gibt dieser Ausweis einen schnellen und kostengünstigen Überblick über das Heiz- und Lüftungsverhalten sowie den Warmwasserverbrauch. Anhand der Heizungsabrechnung der letzten drei Jahre sowie der genutzten Gebäudefläche kann der verbrauchsorientierte Energieausweis von hierzu berechtigten Personen erstellt werden.
  2. Der Energiebedarfsausweis gibt genaue Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes. Hierbei wird detailliert der Aufbau der Außenwände, des Daches, der Kellerdecke, der Fenster und Haustüre und natürlich der Heizungs- und Warmwasseranlage inkl. Rohrdämmung analysiert. Hieraus kann exakt berechnet werden, wie viel Energie notwendig ist, um das Haus in einem komfortablen Wärmezustand im Winter zu beheizen. Mit diesem Ausweis kann der Energiebedarf verschiedener Gebäude miteinander verglichen werden, denn er geht von einem definierten Nutzungsverhalten aus.

Wie man sich aufgrund der Beschreibungen der zwei Arten der Energieausweise vorstellen kann, ist ein Energieverbrauchsausweis ohne besonders großen Zeitaufwand durchzuführen.

Die Methode zur Erstellung des bedarfsorientierten Energieausweises erfordert jedoch eine Vor-Ort- Analyse des Gebäudes. Schließlich soll herausgefunden werden, in welchem Zustand das Gebäude momentan ist. Hierzu wird der Energieberater beim Kunden das Gebäude vermessen und die Anlagentechnik erfasst. Falls keine Daten über den Dach- und Wandaufbau vorliegen und auch nicht durch Untersuchung erschlossen werden können, kann als Alternative die Literatur zum Stand der Technik im Baujahr des Hauses sowie Erfahrungswerte herangezogen werden.

Nachfolgend empfehle ich Ihnen einige Links zur Vertiefung des Themas:

  1. Die aktuelle Energieeinsparverordnung – EnEV2014 (link ENEV 2014), gültig ab 01.05.2014 als PDF Datei
  2. Link zu Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung: Energieausweise (link: www.bmwi.de/DE/Themen/energie,did=493222.html)
  3. Welchen Energieausweis brauche ich? Die Energieagentur NRW bietet mit einem Online-Check  eine schnelle Lösung (link: www.energieagentur.nrw.de/energieausweis/c1.asp)