Neue staatliche Anreize für EnergieauditIm Rahmen des neuen Energiedienstleistungsgesetz EDL-G werden seit diesem Jahr alle Unternehmen, die nicht der KMU-Definition entsprechen, verpflichtet bis zum 5. Dezember 2015 und danach regelmäßig alle vier Jahre ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Diese Auditpflicht gilt für Unternehmen aller Branchen.
Unabhängig von der Pflicht bietet ein normiertes Energieaudit eine Vielzahl an Vorteilen. Für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes ist ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 Voraussetzung für Steuerrückerstattungen aus dem Spitzenausgleich (SpaEfV) oder der Besonderen Ausgleichsregelung. KMU profitieren von Fördermitteln im Rahmen des Förderprogramms „Energieberatung im Mittelstand“.
Für alle Unternehmen gilt: die im Energieaudit aufgezeigten Maßnahmen zur Hebung der Effizienzpotenziale sparen Kosten, Energie und CO2, bei kurzer Amortisationsdauer.
Unsere Leistung als BAFA zugelassene Energieberater
Wir unterstützen Sie während des gesamten Prozesses, von der Durchführung des Energieaudits über die Identifikation geeigneter Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz bis hin zur Erstellung des Berichts und Testats.
Energieaudit als Vorstufe für Energiemanagementsystem (EnMS)
Sollten Sie sich nach Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247-1 entscheiden, Ihren Energieverbrauch kontinuierlich optimieren zu wollen, haben Sie mit dem Audit bereits einen großen Schritt in Richtung Energiemanagementsystem (EnMS) gelegt. Die Erfassung und Bewertung Ihrer Energiesituation ist ein wesentlicher Teil der DIN EN ISO 50001, welche darüber hinaus die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen und deren Überprüfung sowie kontinuierliche Verbesserungsmaßnahmen und deren Nachweisführung fordert.
Jetzt Kontakt aufnehmen
Profitieren auch Sie vom Know-how des Ingenieurbüro Willeke und erreichen Sie Ihre Energieziele. Wir entlasten Sie mit der professionellen und normgerechten Durchführung des Energieaudits nach DIN EN 16247-1.