Die Berechnung erfolgt nach DIN V 18599: Energetische Bewertung und Berechnung des Energiebedarfs getrennt nach Nutzenergie, Endenergie und Primärenergie für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung. Das Gebäude wird in Bewertungszonen und Versorgungsbereiche unterteilt. Räume und Flächen einheitlicher Nutzung bilden eine Zone, sie werden in ihrer Konditionierung unterschieden. Die Berechnung des Endenergiebedarf erfolgt für jede Zone einzeln.
Zu errichtende Nichtwohngebäude sind so auszuführen, dass der Jahres- Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung und eingebaute Beleuchtung den Wert des Jahres- Primärenergiebedarfs eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung einschließlich der Anordnung der Nutzungseinheiten nicht überschreitet.
Zu errichtende Nichtwohngebäude sind so auszuführen, dass die Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche nach Anlage 2 Tabelle 2 nicht überschritten werden. Für das zu errichtende Nichtwohngebäude und das Referenzgebäude ist der Jahres- Primärenergiebedarf nach einem der in Anlage 2 Nummer 2 oder 3, EnEV (GEG) genannten Verfahren zu berechnen. Das zu errichtende Nichtwohngebäude und das Referenzgebäude sind mit demselben Verfahren zu berechnen.
Zu errichtende Nichtwohngebäude sind so auszuführen, dass die Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz nach EnEV (GEG) eingehalten werden.
Im EEWärmeG (GEG) wird der Einsatz Erneuerbarer Energien im Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden verbindlich vorgeschrieben. Ein Teil des Wärmeenergiebedarfs soll dabei aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Als Wärmeenergiebedarf gilt bei Wohn- und Nichtwohngebäuden der Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der Kühlbedarf.
Eine Verpflichtung zum Einsatz Erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden oder bei Sanierungen ist durch das EEWärmeG (GEG) nicht vorgeschrieben!
Alternative kann z.B. die energetische Qualität des Gebäudes um 15 % nach EnEV verbessert werden oder die Versorgung mit Abwärme oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung zu mindestens 50 % gedeckt oder die Versorgung über Nah-, bzw. Fernwärme, wenn die Wärme zu einem wesentlichen Anteil aus Erneuerbaren Energien, Abwärme oder KWK- Anlagen besteht.
Die Energieeffizienz vieler Büro- und Gewerbegebäude bietet noch zahlreiche Optimierungsmöglichkeiten. Nicht nur die Gebäudehülle ist dabei interessant, sondern gerade auch die zumeist umfangreiche technische Gebäudeausrüstung. Diese Anlagentechnik ist oft für einen erheblichen Teil des Energieverbrauchs verantwortlich.
In einer unabhängigen Energieberatung können wir für Sie diese Schwachpunkte aufdecken und entsprechende Sanierungsmaßnahmen erarbeiten. Sie erhalten eine Übersicht über sinnvolle Sanierungsmöglichkeiten der Gebäude sowie erste Orientierungen über anfallende Kosten und Wirtschaftlichkeit. Bei Gewerbegebäuden kann eine Energieberatung eventuell auch mit einer Energieeffizienzberatung kombiniert werden.
Nicht nur Wohngebäude, sondern auch Nichtwohngebäude müssen heute ihre Energieeffizienz durch einen Energieausweis dokumentieren.
Sie wollen Ihr Gebäude sanieren und Energie sparen. Eine umfangreichere Sanierung ist eine komplexe Aufgabe. Es gilt herauszufinden welche Maßnahmen sinnvoll sind und in welcher Reihenfolge sie durchgeführt werden sollen. Gerade bei Nichtwohngebäuden müssen die Maßnahmen an der Gebäudehülle und der umfangreichen Anlagentechnik oft aufeinander abgestimmt werden. Wichtig ist es ebenfalls, die Kosten für eine Sanierung im Voraus abzuschätzen, um einerseits das Budget einzuhalten und andererseits mit den vorhandenen Mittel den größtmöglichen Nutzen zu erzielen. Eine wertvolle Unterstützung bei der Planung Ihrer Sanierung kann eine unabhängige Energieberatung sein.
Als Ergebnis dieser Beratung erhalten Sie einen umfangreichen Beratungsbericht. Dieser Bericht zeigt Ihnen das Energiesparpotenzial und die Wirtschaftlichkeit sowohl bezogen auf Einzelmaßnahmen als auch auf ganze Sanierungskonzepte auf. Für Nichtwohngebäude kann eine solche Energieberatung eventuell über die KfW in Form einer Mittelstandsberatung gefördert werden. Wenn konkrete Sanierungen anstehen, können wir Sie durch eine Sanierungsplanung und Baubegleitung unterstützen.
Ist Ihr Gebäude sparsam im Verbrauch?
Von seinem Auto kennt jeder den Energieverbrauch pro 100 km. Jeder weiß: Ein 5 Liter Auto ist gut und ein 15 Liter Auto ist schlecht. Beim Gebäude fehlt in der Regel der Vergleichsmaßstab. Um den Energieverbrauch vergleichbar zu machen, sind Energieausweise ein gutes Mittel. Ähnlich wie beim Auto wird unter standardisierten Rahmenbedingungen der Energieverbrauch ermittelt.
Gemäß EnEV (Energieeinsparverordnung) ist der Energieausweis Pflicht. Er muss bei Neubauten, Neuvermietungen oder beim Verkauf des Gebäudes vorgelegt werden können. Diese Pflicht besteht nicht nur für Wohngebäude, sondern auch für Nichtwohngebäude (Büro- und Gewerbegebäude, kommunale Gebäude etc.)
Ob potentieller Käufer oder Mieter, jeder profitiert auf seine Weise vom Energieausweis. Er sorgt für ein hohes Maß an Transparenz und erlaubt es, den Energiebedarf (Nebenkosten) von Gebäuden einfach miteinander zu vergleichen.
Der Energiebedarf wird durch ein standardisiertes Berechnungsverfahren gemäß EnEV ermittelt. Die einzelnen Bestandteile der Gebäudehülle (Wände, Decken, Fenster, Türen, Dachflächen etc.) und der Heiztechnik (Kessel, Speicher, Rohrleitungen, Pumpen etc.) werden differenziert erfasst und bewertet.
Vorteile von "Bedarfsausweisen":
Erstellung nach dem witterungsbereinigten Energieverbrauch. Der Flächenbezug ist die Gebäudenutzfläche. Zur Ermittlung der Verbrauchswerte werden die letzten drei Verbrauchsperioden herangezogen.
Vorteile von Verbrauchsausweisen:
Gerne beraten wir Sie umfassend und geben Ihnen weitere Informationen. Sprechen Sie uns einfach an.