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KFW-Förderung für Nichtwohngebäude

Das Ingeneiurbüro-WILLEKE kann Sie als geprüfter Sachverständiger bei allen KfW geförderten Maßnahmen begleiten. Hierbei hat sich folgendes Vorgehen in der Praxis etabliert:

  1. Wir empfehlen Ihnen zuerst eine umfassende Energieberatung zu Ihrer Immobilie in Anspruch zu nehmen. Diese fördert das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der "Vor-Ort-Beratung" mit attraktiven Zuschüssen. Die Beantragung der Förderung übernimmt das Ingenieurbüro WILLEKE gerne für Sie.
  2. Eine feste Voraussetzung für eine Förderung durch die KfW ist die Einbindung eines Sachverständigen, das Ingenieurbüro WILLEKE, für

    • die Erstellung des Sanierungskonzepts und
    • die anschließende Baubegleitung.

    So werden Bauschäden infolge mangelnder Bauplanung und –ausführung vermieden und die energetischen Sanierungsmaßnahmen führen zum gewünschten Ergebnis.

    Von uns als Sachverständigen erfahren Sie, wie Sie die Energieeffizienz Ihrer Immobilie verbessern können. Außerdem beraten wir Sie bei der Auswahl der richtigen Maßnahmen. Wir sagen Ihnen, ob Ihr Vorhaben bei der KfW förderfähig ist und erstellen die erforderliche "Online-Bestätigung zum Antrag", die Sie für die Beantragung der KfW-Fördermittel benötigen.Erstellen Sie bitte nach Abschluss der Sanierung zusammen mit Ihrem Energieberater die "Bestätigung nach Durchführung" und reichen Sie sie innerhalb von 9 Monaten nach Auszahlung des gesamten Kreditbetrags bei Ihrem Finanzierungspartner ein.

  3. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Finanzierungspartner auf.
  4. Beantragen Sie den Kredit bei Ihrem Finanzierungspartner.

  5. Die KfW prüft Ihren Kreditvertrag

  6. Schließen Sie den Kreditvertrag ab.
  7. Starten Sie mit Ihrem Vorhaben. Hier kann Sie das Ingenieurbüro WILLEKE bei der Bausausführung durch begleitende Qualitätskontrollen begleiten.

  8. Die Bestätigung nach Durchführung können wir vom Ingenieurbüro WILLEKE für Sie ausführen. Diese Bestätigung ist die Voraussetzung für die Gutschrift des Tilgungszuschusses von der KfW auf Ihrem Darlehenskonto.

Die KfW Bankengruppe fördert im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verstärkt die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Nichtwohngebäuden aus Mitteln des CO2-Gebäudesanierungsprogramms.

Dazu wurden die bestehenden Förderprogramme für Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur überarbeitet und zum 01.10.2015 um eine Neubauförderung ergänzt. Der Programmname wird in IKK/IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (217/218 und 220/219) geändert.

Merkblatt IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (217/218)
Merkblatt IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (220/219)

Die energetische Sanierung und der energieeffiziente Neubau gewerblicher Nichtwohngebäude wird bereits seit dem 01.07.2015 im KfW-Energieeffizienz-Programm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (276, 277, 278) gefördert.

Merkblatt KfW–Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (276, 277, 278)

Für die umfassende energetische Sanierung und den Neubau energieeffizienter Nichtwohngebäude wird die Systematik der KfW-Effizienzhäuser mit Anforderungen an den Primärenergiebedarf und die Gebäudehülle eingeführt bzw. weiterentwickelt. Die Nachweisführung für die KfW-Effizienzhäuser basiert auf der Methodik der Energieeinsparverordnung (EnEV).

Neben günstigen Zinsen werden in allen Förderprogrammen auch Tilgungszuschüsse gewährt:

SanierungTilgungszuschussmaximal [€/m²]
- KfW-Effizienzhaus 7017,5 % des Zusagebetrages    max 175 €/m²
- Kfw-Effizienzhaus 10010,0 % des Zusageberagesmax 100 €/m²
- KfW-Effizienzhaus Denkmal    7,5 % des Zusagebetragesmax 75 €/m²
- Einzelmaßnahme5,0 % des Zusagebetragesmax 50 €/m²
NeubauTilgungszuschussmaximal [€/m²]
- KfW-Effizienzhaus 55            5,0 % des Zusagebetragesmax 50 €/m²
- KfW-Effizienzhaus 70Es wird ein zinsverbilligter Kreitgewährt

 

Die Technischen Mindestanforderungen für Effizienzhäuser und Einzelmaßnahmen bei Nichtwohngebäude sind für die o.g. Programm einheitlich und in folgendem Dokument zu finden:

Technische Mindestanforderungen - Nichtwohngebäude (276, 277, 278 und 217, 218, 219, 220)

Die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen ist bei Antragstellung von einem Sachverständigen zu bestätigen. Ein Sachverständiger im Sinne der Kreditprogramme ist eine nach § 21 EnEV berechtigte Person für die Ausstellung oder Prüfung der Nachweise nach der EnEV. Die KfW empfiehlt die Einbindung eines Sachverständigen für Nichtwohngebäude aus der Expertenliste für die Förderprogramme des Bundes unter www.energie-effizienz-experten.de.

Die Anforderungen für eine Eintragung als Sachverständiger für Nichtwohngebäude in die Expertenliste hat die KfW auf
www.energie-effizienz-experten.de veröffentlicht.
Perspektivisch soll die Einbindung von Sachverständigen für Nichtwohngebäude aus der Expertenliste in den Förderprogrammen verbindlich vorgeschrieben werden.

Eine Eintragung in die Expertenliste als Sachverständiger für Nichtwohngebäude ist ab sofort möglich. Nach dem aktuellen Regelheft muss für die Eintragung neben der Grundqualifikation (Ausstellungsberechtigung zu Energieausweisen für Nichtwohngebäude nach §21 EnEV) eine Zusatzqualifikation nachgewiesen werden. Neben geeigneten Referenzen oder besonderer Sachkunde (Lehrtätigkeit) kann die Zusatzqualifikation über eine Weiterbildung zur energetischen Bewertung von Nichtwohngebäuden erbracht werden.

Ergebnis der GAEEH-Studie

420.000 Hallengebäude im Bestand sind mit 15 % des gesamten Raumwärmebedarfs in Deutschland beteiligt - das ist ein Ergebnis der GAEEH-Studie. Mit ihr wurde das enorme Potenzial zur Einsparung von Energie und zur Reduzierung des CO2 Ausstoßes aufgedeckt. Nicht-Wohngebäude insbesondere Hallengebäude sind damit in den Fokus der KfW- Förderung gerückt. Mitte 2015 wurde erstmals das KfW Energie Effizienz Programm "Energie effizient bauen und sanieren" auf Nichtwohngebäude ausgedehnt, um Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2 Ausstoßes bei gewerblich genutzten Nicht-Wohngebäuden anzuregen.

Auch die Erneuerung von Heizungstechnik im Hallenbestand wird als Einzelmaßnahme in diesem Programm gefördert. Der finanzielle Anreiz besteht aus einem zinsgünstigen langfristigen Kredit, der zusätzlich mit einem Tilgungszuschuss kombiniert ist.

Der Tilgungszuschuss beträgt 5% des Zusagebetrages (maximal 50 € pro m2)! Der Tilgungszuschuss wird auf die nach dem Tilgungsplan zuletzt fälligen Raten angerechnet (Verkürzung der Kreditlaufzeit).

Im Kfw-Programm Nummer 278 werden die Einzelmaßnahmen aufgeführt, dezentrale Heizungstechnik findet hierbei besondere Berücksichtigung. Folgende technischen Mindestanforderungen (Auszug) müssen bei der Sanierung eingehalten werden:

    kondensierender Warmluft-Erzeuger mehrstufig/ modulierend mit Anpassung der Verbrennungsluftmenge
    Infrarot-Dunkelstrahler mit einem Strahlungsfaktor RF nach DIN EN 416-2 > 0,69
    Infrarot-Hellstrahler mit einem Strahlungsfaktor RF nach DIN EN 419-2 > 0,69
    Einbau von mit Abgasanlagen mit kondensierendem Abgaswärmeübertrager für Strahlungsheizungen nach DIN 18599-5:2011-12
    Maßnahmen zur Nutzung von Prozesswärme für die Raumkonditionierung

Förderfähig sind zusätzlich auch alle sonstigen Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der im Programm geförderten Maßnahmen erforderlich sind. Dazu gehören auch:

    Nebenarbeiten, wie z.B. Ausbau und Entsorgung von Altanlagen
    Planungskosten, die notwendigerweise Bestandteil der Baumaßnahme sind
    Maßnahmen zur Einregulierung der geförderten Anlage (Messung und Anpassung der Regelparameter)
    Aufwendungen für Energiemanagementsysteme

Wichtig für die Förderung ist die Antragsstellung und Genehmigung vor dem Beginn der Arbeiten. Die Abwicklung ist unbürokratisch und wird durch eine gut erreichbare kompetente Hotline-Beratung aktiv unterstützt.
Die Kfw-Hotline ist erreichbar unter 0800-5399001

Mehr Informationen finden Sie auch auf www.kfw.de/277 unter dem Menupunkt "Formulare und Downloads" gibt im Kapitel "Merkblätter + Richtlinien" detaillierte Informationen das Merkblatt "Technische Mindestanforderungen" über die förderfähigen Anlagen.

Mehr Information: dann direkt zur KfW