- Erstellung der Öffentlich-rechtlichen Nachweise nach GEG 2020 bzw. EnEV 2014 (2016) und für die KfW-Förderung
- Energetische Fachplanung und Baubegleitung Ihres Neubaus und der Sanierung von Nichtwohngebäuden (KfW Programm 276, 277, 278) nach DIN 18599.
- Erstellung von Energieausweisen (Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis) für Nichtwohngebäude nach DIN 18599
- zugelassener BAFA-Energieberater für das Modul 2 "Förderung der Energieberatung für ein energetisches Sanierungskonzept von Nichtwohngebäuden oder für einen Neubau von Nichtwohngebäuden" im Rahmen des Förderprogramms "Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen" nach der Richtlinie 16.12.2015.
- Detaillierte Wärmebrückenberechnung zur Umgehung von pauschalen Wärmebrückenfaktoren und zur Einhaltung von fRsi als kostengünstige Ergänzungsmaßnahme zur Erreichung des KfW-Effizienzhausstandards.
- Messung der Luftdichtheitstest (Blower Door Test ©)
- Unterstützung bei der Ausschreibung und Vergabe von Bauleistungen
- Baubegleitung und Qualitätskontrollen
- Berechnung der erforderlichen Heizlast des Gebäudes
- Konzeptionierung und Planung von Sonnenhäusern
- Fördermittelbeantragung bei der KfW, BAFA, NRW.BANK, Ministerien in NRW und bei Sonderprogrammen der Stadtwerke