Nachfolgend beschreiben wir, wie Sie Unkompliziert vom Spitzenausgleich (SpaEfV) profitieren können und durch geeignete Konzepte die Energiekosten senken können.
Steuererstattung durch Einsatz alternativer Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz für kleine und mittlere Unternehmen
Steuererstattungen für das Produzierende Gewerbe
Als sogenannten „Spitzenausgleich“ nach §55 Energie- und §10 Stromsteuergesetz bezeichnet man die Möglichkeit, als Unternehmen des Produzierenden Gewerbes von Steuerentlastungen bei der Strom- und Energiesteuer zu profitieren. Seit 2013 wird allerdings zur Gewährung des Spitzenausgleichs von den Unternehmen des Produzierenden Gewerbes ein Nachweis zur Steigerung der Energieeffizienz verlangt.
Dieser Nachweis kann entweder in Form eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001, eines jährlichen Energieaudits nach DIN EN 16247 oder für KMU durch die Einführung eines Alternativen Systems erbracht werden.
Wir helfen Ihnen dabei, zu entscheiden welche der Nachweismöglichkeiten für Ihr Unternehmen am sinnvollsten ist. Anschließend unterstützen wir Sie beim Erhalt des Spitzenausgleichs, indem wir die geforderten Maßnahmen durchführen und die benötigten Unterlagen versandfertig vorbereiten.
Spitzenausgleich in der Praxis
Beispiel für die Berechnung: Ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes zahlt im Jahr 12.505 Euro Stromsteuer (die Erstattung nach §9b StromStG ist dabei bereits abgezogen). Das Unternehmen beschäftigt 20 Arbeitnehmer und zahlt für diese ein rentenversicherungspflichtiges Entgelt von 500.000 Euro.
Mit unserem Service zur Testierung und der dazugehörigen Spitzensteuerrückerstattung erhalten Sie in diesem Beispiel über 11.700 Euro vom Staat zurück!
Ihr Einstieg ins Energiemanagement
Der Gesetzgeber verlangt von Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, die von einer Steuererstattung im Rahmen des Spitzenausgleich (SpaEfV) profitieren möchten, einen Nachweis zur Steigerung der Energieeffizienz (sog. Nachweisführung). Dieser Nachweis kann entweder in Form eines zertifizierten Energiemanagementsystems (EnMS) nach DIN EN ISO 50001, eines jährlichen Energieaudits nach DIN EN 16247 oder für KMU durch die Einführung eines Alternativen Systems erbracht werden.
Das Alternative System aus der Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV, Anlage 2) bietet einen strukturierten Einstieg in das Energiemanagement. Der Aufwand der Einführung ist vergleichbar mit einem Energieaudit nach DIN EN 16247, während der Pflegeaufwand in den folgenden Jahren geringer ist. Aufgrund dessen wird das Alternative System als kostengünstige und einfache Möglichkeit gesehen, Energieziele zu erreichen und den Spitzenausgleich (SpaEfV)Energieaudits nach DIN 16247-1 zu erhalten.
Gleichzeitig sind einige Elemente des Alternativen Systems auch Bestandteil der Energiemanagementnorm DIN EN ISO 50001Energiemanagement (EmMS) nach DIN ISO 50001, so dass die anschließende Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS) nach dieser Norm vereinfacht wird.
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