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Berechnung von Wärmebrücken

Wärmebrücken (WB) sind energetische Störstellen, über die mehr Energie entweicht als über die ungestörten Bereiche. Bei den Berechnungen und Nachweisen müssen die Wärmebrücken berücksichtigt werden. Hierzu sind drei Wege üblich:

  • Im ersten Fall, wenn über die Wärmebrücken keinerlei Kenntnisse vorliegen oder keine detaillierten Nachweise geführt werden sollen, schreibt der Gesetzgeber einen „Malus“ in Höhe von 0,1 W/m²*K vor. Anmerkung: Das bedeutet, dass rein rechnerisch eine Wand mit einem U-Wert von 0,24 als Wand mit einem U-Wert von 0,34 angesetzt werden muss. Gleiches gilt für Fenster, Decken etc.
  • Im zweiten Fall schreibt der Gesetzgeber vor definierte Konstruktionsbeispiele zu verwenden oder für die verwendeten Konstruktionen die Gleichwertigkeit mit den Musterkonstruktionen nachzuweisen. Gelingt es die Gleichwertigkeitsnachweise lückenlos zu erstellen, beträgt der „Malus“ mit dem die Berechnungen beaufschlagt werden 0,05 W/m²*K.
  • Im dritten und letzten Fall werden die Wärmebrücken detailliert berechnet und mit dem realen Beiwert berücksichtigt, der in der Regel deutlich niedriger ausfällt als es der Gesetzesgeber über die Malusregelungen vorgibt.