29.07.2026 - Das im Juli 2026 beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und bringt mehr Technologieoffenheit. Die wichtigsten Änderungen umfassen das Ende der 65-Prozent-Pflicht, die freie Heizungswahl sowie eine gestaffelte Biotreppe für fossile Brennstoffe.
Zentrale Neuerungen im Überblick
- Wegfall der 65-%-EE-Pflicht: Die Vorgabe, dass jede neue Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, ist gestrichen.
- Freie Heizungswahl: Neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen dürfen wieder ohne pauschale Verbote eingebaut werden.
- Die Biotreppe für Gase/Öl: Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 schrittweise einen Mindestanteil an klimafreundlichen Brennstoffen (wie Biogas oder Grünheizöl) nachweisen:
- Ab 2029: mind. 10 %
- Ab 2030: mind. 15 %
- Ab 2035: mind. 30 %
- Ab 2040: mind. 60 %
- Entfallene Pflichten: Die obligatorische Energieberatung vor dem Heizungstausch sowie das pauschale Betriebsverbot für alte Kessel nach 30 Jahren entfallen.
- Förderung: Angepasste Konditionen für den staatlichen Heizungstausch gelten bereits seit dem 21. Juli 2026