Mobil:
0151 - 51 32 38 13

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG)

29.07.2026 - Das im Juli 2026 beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und bringt mehr Technologieoffenheit. Die wichtigsten Änderungen umfassen das Ende der 65-Prozent-Pflicht, die freie Heizungswahl sowie eine gestaffelte Biotreppe für fossile Brennstoffe.

Zentrale Neuerungen im Überblick

    • Wegfall der 65-%-EE-Pflicht: Die Vorgabe, dass jede neue Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss, ist gestrichen.
    • Freie Heizungswahl: Neue Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen dürfen wieder ohne pauschale Verbote eingebaut werden.

    • Die Biotreppe für Gase/Öl: Wer eine neue Gas- oder Ölheizung einbaut, muss ab 2029 schrittweise einen Mindestanteil an klimafreundlichen Brennstoffen (wie Biogas oder Grünheizöl) nachweisen:

      • Ab 2029: mind. 10 %
      • Ab 2030: mind. 15 %
      • Ab 2035: mind. 30 %
      • Ab 2040: mind. 60 %

    • Entfallene Pflichten: Die obligatorische Energieberatung vor dem Heizungstausch sowie das pauschale Betriebsverbot für alte Kessel nach 30 Jahren entfallen.
    • Förderung: Angepasste Konditionen für den staatlichen Heizungstausch gelten bereits seit dem 21. Juli 2026