Die Luftdichtheit eines Hauses bedeutet, dass auch bei geschlossenen Fenstern und Türen keine Luft aus den Innenräumen nach außen entweichen kann. Die Dichtheit von Gebäuden ist aus 3 Gründen sehr wichtig:
Die Anforderungen an die Dichtheit von Häusern sind in den DIN-Normen und dem Gebäude-Energie-Gesetz geregelt. Zusätzlich Anforderungen können für finanzielle Förderungen gelten.
Die Dichtheit wird als Ergebnis einer Luftdichteheitsmessung als sogenannten n50-Wert angegeben. Die Luftwechselrate in einem Gebäude im Jahresdurchschnitt, wird durch den n50-Wert und weiteren Parametern, wie zum Beispiel den Einsatz von Lüftungsanlagen, berechnet.
Für Neubauten sollte ein n50-Wert von unter 1,0 h-1 angestrebt werden. Passivhäuser und KfW40-Häuser müssen einen Wert unter 0,6 h-1 erreichen. Für Niedrigenergiehäuser gelten gemäß RAL ein maximaler n50-Wert von 1,0.
Bei sehr dichten Häusern kann durch die natürliche Lüftung kein hygienisch notwendiger Mindestluftwechsel gewährleitstet werden. Da regelmäßiges Lüften durch Fensteröffnungen über den Tag und die Nacht verteilt nicht durchgehend gewährleistet werden kann, sollten luftdichte Gebäude mit kontrollierten Wohnraumlüftungen ausgestattet werden, die eine kontinuierliche Lüftung gewährleisten.
Planungsempfehlungen zur Ausführung einer luftdichten Gebäudehülle enthält die DIN 4108 – Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden. Diese Norm definiert auch den Unterschied zwischen Luftdichtung und Winddichtung. Die Luftdichtheitsschicht ist raumseitig angeordnet und dient der Vermeidung von Wärmeverlusten und Kondensat in den Außenwänden durch Konvektion. Die Winddichtung soll das Einströmen von Außenluft in die Konstruktion verhindern und wird in der Regel auf der Außenhaut der Gebäudehülle angeordnet.
Es sollte darauf geachtet werden, dass die ausgeführten Arbeiten auch dauerhaft sind. Daher sind Verarbeitungsfehler und die Verwendung von falschen Materialien zu vermeiden.
Folgende Werte für eine Druckdifferenzmessung sind in der DIN 4108 für die Luftdichtheit von Gebäuden mit maschineller Lüftung angegeben:
Luftdurchlässigkeit | n50 Einfamilien-Häuser | n50 Mehrfamilien-Häuser |
---|---|---|
sehr dicht | 1,0 - 3,0 h¯¹ | 0,5 - 2,0 h¯¹ |
mittel dicht | 3,0 - 8,0 h¯¹ | 2,0 - 4,0 h¯¹ |
wenig dicht | 8,0 - 20,0 h¯¹ | 4,0 - 10,0 h¯¹ |
Die DIN C 18599 – Energetische Bewertung von Gebäuden gibt ebenfalls Bemessungswerte für die Einschätzung der Luftdurchlässigkeit von Häusern an:
Kategorien zur pauschalen Einschätzung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden | n50 (Gebäude bis 1.500 m²) |
---|---|
I: Einhaltung der Gebäudedichtheit wird nach Fertigstellung überprüft | 2,0 bzw. 1,0*) h¯¹ |
II: zu errichtende Gebäude oder Gebäudeteile, bei denen keine Dichtheitsprüfung vorgesehen ist | 4,0 h¯¹ |
III: Sonstige Fälle, die nicht in Kategorie I, II oder IV einzuordnen sind | 6,0 h¯¹ |
IV: Vorhandensein offensichtlicher Undichtheiten, wie z.B. offene Fugen in der Luftdichtheitsschicht | 10,0 h¯¹ |
*) für Gebäude mit raumlufttechnischer Anlage
Zusätzlich zu den DIN Normen gilt in Deutschland das GEG – Gebäude Energie Gesetz. Mehr Informationen zum GEG findest du im Artikel „Energieausweis und Gebäude Energie Gesetz GEG“.
Das GEG differenziert zwischen der allgemeinen bautechnischen Anforderung an die Luftdichtheit und der Überprüfung: „Ein Gebäude ist so zu errichten, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.“ Das heißt, die Bauausführung sollte in jedem Fall luftundurchlässig erfolgen, aber die Überprüfung ist nicht zwingend notwendig.
Folgende Werte gibt das GEG für die Luftdichtheit an:
n50 Wohngebäude | |
---|---|
freie Lüftung | < 3,0 h¯¹ |
mit Wohnraumlüftung | < 1,5 h¯¹ |
Förderungen können zusätzliche Anforderungen an die Dichtheit haben. Die KfW als größtes landesweites Förderprogramm hat zum Beispiel die Anforderungen für ihren Kredit mit Zuschuss 153 – Energieeffizientes Bauen in dem zugehörigen technischen Merkblatt zusammengefasst.
Die Anforderungen an die unterschiedlichen Effizienzhäuser können unterschiedlich sein aber der n50 muss für alle Häuser 1,5 h-1 einhalten. Für den Erhalt des Zuschusses muss das Messprotokoll der Dichtheitsüberprüfung den KfW Unterlagen beigelegt werden. Da Projekte von KfW generell von einem*r Energieberater*in begleitet werden müssen, läuft die Abwicklung der Messung und das Vorbereiten der Unterlagen über diese.
Zur Überprüfung der Luftdichtheit von Häusern kommt der sogenannte Blower DoorTest zum Einsatz. Diese Differenzdruckmessung ist in der DIN EN ISO 9972 geregelt. Für die Messung werden Schornsteine und Lüftungsöffnungen abgeklebt, alle Fenster geschlossen und ein Gebläse in eine Außentüre oder Außenfenster eingebaut. Das Gebläse erzeugt erst einen Unterdruck und dann einen Überdruck von 50 Pa, welches etwa der Windstärke 5 entspricht. Während dem Aufbau von Über- und Unterdruck werden die Volumenströme gemessen, die dabei durch Gebäudefugen und Undichtheiten strömen. Der Messwert n50 wird dann aus dem Mittelwert der beiden Messungen ermittelt.
Mit Hilfe von einer Thermografiekamera und Nebelmaschienen können undichte Gebäudefugen und andere Undichtheiten lokalisiert werden.
Im Allgemeinen wird der Test am Ende der Bauausführung ausgeführt. Besser ist es jedoch den Test früher in der Bauphase durchzuführen. Der geeignetste Zeitpunkt ist, wenn Fenster und Türen eingesetzt sind und die Arbeiten an der Ebene der Außenwand, die für die Luftdichtheit verantwortlich sind, abgeschlossen sind. Wenn die Messung zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird und der Innenausbau schon weit vornageschritten oder sogar schon abgeschlossen ist, dann kann es beim Ausbessern von Undichtheiten zu einem Mehraufwand und Folgekosten kommen.
Typische Stellen für Undichtheiten sind:
Der Blower Door Test ist nicht zwingend notwendig, kann aber eine Voraussetzung für den Erhalt von bestimmten Fördermitteln sein. Die Messung hat aber Vorteile und kann zum Beispiel auch Bestandteil des Vertrages mit einer Baufirma sein. Denn ein Blower-Door-Test hilft beim:
Die Kosten für eine Luftdichtheitsmessungen fangen, je nach Umfang, bei 300€ an und können aber im Rahmen des KfW-Programmes 431 – Baubegleitung durch ein*e Energieberater*in – mit bis zu 50% gefördert werden.
Wir vom Ingeneiurbüro Willeke können Ihnen gerne den Luftdichtheitstest Ihres Objektes anbieten. Sprechen Sie uns an; wir unterbreiten Ihnen kurzfristig ein unverbindliches Angebot!